Patrick Möller
Rechtsanwalt
Herr Rechtsanwalt Möller ist seit Juni 2020 zur Anwaltschaft zugelassen.
Schwerpunktmäßig betreut Herr Möller in der Kanzlei das familienrechtliche Dezernat. Er berät und unterstützt Mandanten in allen familienrechtlichen Themenbereichen, wie beispielsweise Scheidung, Sorgerecht oder Unterhalts- sowie Umgangsfragen.
Durch die stetige Teilnahme an Fortbildungen, unter anderem in den Bereichen Unterhaltsrecht, Versorgungsausgleich, Strategien zur erfolgreichen Durchsetzung oder Abwehr von Zugewinnausgleichsansprüchen, Fragen der wirtschaftlichen Entflechtung von Ehegatten sowie der Gestaltung von Vergleichen im Familienrecht hat sich Rechtsanwalt Möller in wichtigen familienrechtlichen Gebieten ein umfassendes Spezialwissen angeeignet.
Zudem berät Herr Rechtsanwalt Möller die Mandanten in allen Aspekten des Erbrechts.
Das Erbrecht birgt wie kaum ein anderes Rechtsgebiet das Risiko, sich zu einer Zeit, in der der Tod eines geliebten Menschen im Vordergrund stehen sollte, mit den engsten Familienangehörigen streiten zu müssen. Unglücklich formulierte oder fehlende Testamente beziehungsweise Erbverträge können nicht nur zu einer nicht vom Erblasser gewünschten Nachlassverteilung, sondern in vielen Fällen auch zu einer streitigen Auseinandersetzung unter Erben und Pflichtteilsberechtigten führen.
Mit einer frühzeitigen Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung können erbrechtliche Fragen häufig einvernehmlich geklärt und langwierige Streitigkeiten zwischen Erben verhindert werden. Herr Möller betreut Mandanten unter anderem bei der Einholung erforderlicher Auskünfte, Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften sowie der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und allen weiteren Fragestellungen, die das Erbrecht aufwirft.