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Ulrike Schultze

Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Seit 1989 ist Ulrike Schultze als Rechtsanwältin in der Kanzlei tätig.

2006 ist Frau Schultze als Fachanwältin für Arbeitsrecht zugelassen worden und Ansprechpartnerin für sämtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Abschluss, dem Inhalt sowie der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, wie beispielsweise Kündigung, Abmahnung und offene Lohnforderungen. Rechtsanwältin und Notarin Ulrike Schultze betreut seit vielen Jahren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Dadurch sind ihr beide Perspektiven vertraut – und auch die Strategien, die jeweils die andere Seite verfolgt.

Darüber hinaus hat Ulrike Schultze 2014 erfolgreich die Prüfung des theoretischen Lehrgangs zum Erwerb der Fachanwaltschaft für den Bereich des Verkehrsrechts abgelegt. Im Verkehrsrecht unterstützt sie ihre Mandanten zum Beispiel bei Bußgeldangelegenheiten, Ordnungswidrigkeitsverfahren, Verkehrsstraftaten sowie auch bei der Regulierung des Sach- und Personenschadens bei einem Verkehrsunfall.

2015 ist Rechtsanwältin Ulrike Schultze als Notarin bestellt worden und Ansprechpartnerin für sämtliche notarielle Aufgabenstellungen.